Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Urheberrechtsabgabe für CD-Rohlinge

16.07.08 20:00

In Spanien wird zur Zeit über den ministeriellen Erlass vom 19. Juni 2008 gestritten, der festlegt, welche Produkte dazu geeignet sind, private Kopien digitaler Art zu erstellen, um diese mit einer Urheberrechtsabgabe zu belegen. Hierbei wird vor allem über die Urheberrechtsabgabe für CD-Rohlinge gestritten. Nach Art. 25.7.b des spanischen Urheberrechtsgesetzes sind CD-Rohlinge von der Urheberrechtsabgabe befreit, wobei die Definition hierfür der Exekutive überlassen wird.
In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war eine Urheberrechtsabgabe für CD-Rohlinge ausdrücklich ausgeschlossen gewesen (siehe JIPS-Nachricht vom 15.09.2005), in der schließlich verabschiedeten Fassung war dieser Ausschluss dadurch aufgeweicht worden, dass der Exekutive das Recht eingeräumt wurde, zu definieren, was unter CD-Rohlingen zu verstehen ist (siehe JIPS-Nachricht vom 29.06.2006). Der spanische Rechtsanwalt David Maeztu sieht nun darin, dass die Verwaltung CD-Rohlinge mit einer Urheberrechtsabgabe belegt, im Hinblick auf den Wortlaut des Urheberrechtsgesetzes eine Ermessensüberschreitung.