Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: BGH: Zulässigkeit bestimmter Keywords bei Google AdWords
29.01.09 00:00Am 22. Januar 2009 hat der I. Zivilsenat des BGH drei Entscheidungen verkündet, die sich mit der Verwendung fremder Keywords im Rahmen von Google AdWords beschäftigen. Laut einer Pressemitteilung des BGH ging es in den Fällen jeweils um die Frage, ob eine Kennzeichenverletzung vorliegt, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen oder eine dem geschützten Zeichen ähnliche Bezeichnung Google gegenüber als Schlüsselwort angibt, damit bei der Eingabe dieser Bezeichnung in dem rechts der Trefferliste angezeigten Werbeblock eine entsprechende Werbeanzeige des Dritten erscheint.
Im ersten Verfahren ging es um einen Erotikanbieter, welcher den Markennamen seines Konkurrenten als Keyword angab, um dadurch bei der Suceh nach dem Konkurrenten ebenfalls im AdWords-Werbeblock zu erscheinen. Ob in der Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt muss jedoch in einer Vorabentscheidung durch den EuGH entscheiden werden.
In den beiden weiteren Verfahren benutzten die Werbenden jeweils nur Teile des Markennamens des Konkurrenten. Der BGH kam hier zu dem Ergebnis, dass eine markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung angenommen werden müsse, und diese keine Verletzung darstellt.
Die Urteile sind leider noch nicht im Volltext verfügbar.
