Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: EU: Schutz raubkopierender Bürger vor willkürlichen Internet-Sperren

11.11.09 00:00

Nach einer europaweiten Debatte über das französische „Loi Hadopi", wonach Raubkopierer aufgrund richterlicher Entscheidung mit Internet-Sperren sanktionieren werden sollen, hat sich nun die EU eingeschaltet. Während der Beratungen zur EU-Telekommunikations-Reform wurde das Thema Internet-Sperren diskutiert. Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Regierungen einigten sich darauf, dass künftig europaweit eine Anhörung des mutmaßlichen Raubkopierers notwendig sein soll („their implementation shall be subject to adequate procedural safeguards (...) and general principles of Community law, including effective judicial protection and due process.“). Des Weiteren wurden die Beachtung der Unschuldsvermutung sowie die Garantie eines fairen Verfahrens unterstrichen, wodurch die Grundrechte der EU-Bürger gewahrt werden sollen („Accordingly, these measures may only be taken with due respect for the principle of presumption of innocence and the right to privacy. A prior fair and impartial procedure shall be guaranteed, including the right to be heard(...)“). Artikel 1 III (a) der Rahmenrichtlinie hält zudem fest, dass eine Ausnahme nur in dringenden Fällen erlaubt sein solle, wie etwa bei Terrorismusverdacht oder Verbreitung kinderpornographischen Materials. Die Zustimmung des Parlaments sowie des EU-Ministerrats stehen bislang noch aus, werden jedoch für Ende November erwartet.