Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Vorratsdatenspeicherung- Stellungnahme der Bundesregierung durch Prof. Dr. Möllers

15.01.09 00:00

In einer 110-seitigen Stellungnahme hat Prof. Dr. Möllers als Bevollmächtigter der Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung gegen die anhängige Verfassungsbeschwerde verteidigt. Der Stellungnahme nach sei die Verfassungsbeschwerde in wesentlichen Teilen unzulässig und zudem unbegründet. So sei das Bundesverfassungsgericht wegen der verbindlichen europarechtlichen Vorgaben erst gar nicht zuständig. Die Bundesregierung sieht in der staatlich gebotenen Datenaufbewahrungspflicht ein schlagendes Argument, welche die möglichen Eingriffe rechtfertigen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in § 113a TKG allein noch keinen Zugriff auf die gesammelten Verkehrsdaten gestatte und damit keine Befugnis zur staatlichen Kenntnisnahme beinhalte. Vielmehr würde nur eine Pflicht zur Datenaufbewahrung festgeschrieben und es bedürfe weiterer Normen, um auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können. Zu beachten ist hierbei, dass in der Stellungnahme der Bundesregierung angenommen wird, dass Gegenstand der Vorratsdatenspeicherung Verkehrsdaten sind.