Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Neues Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft

03.07.08 00:00

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 01.Juli in Kraft getreten. Öffnungen sieht das neue RDG bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die nun grundsätzlich freigegeben worden ist. Die wichtigsten Neuerungen umfassen damit unter anderem, dass auch Nichtanwälte künftig im Zusammenhang mit ihrem Beruf juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. Das heißt jedoch nicht, dass eine generelle Befugnis für jedermann zur Erbringung von Rechtdienstleistungen eingeführt wird. Vielmehr muss, wer rechtlich umfassend beraten will, weiterhin Volljurist sein.

Die Neuerung hat für den Begriff Rechtsdienstleistung nun auch eine Definition geliefert. Gemäß §2 I RDG ist eine Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Des Weiteren erlaubt das RDG allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen, sowie die unentgeltliche Erbringung von Rechtsdienstleistunge. Zudem wird allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder gestattet. Außerdem werden die  Regelungen über die Prozessvertretung vor Gericht in allen Verfahrensordnungen angeglichen.