Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spanien: Urteil zur Ausforschung von E-Mail-Verkehr
26.05.09 00:00Der 2. Strafsenat des Nationalen Obergerichts hat durch Urteil vom 30. April 2009 entschieden, dass die durch Ausforschung des E-Mail-Verkehrs erlangten Beweise dann nicht mehr verwertbar sind, wenn die Ausforschung lediglich aufgrund einer richterlichen Verfügung („providencia“), nicht aber aufgrund eines richterlichen Beschlusses („auto“) erfolgte. In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Ermittlungsrichter in einem einfachen Schreiben an die zuständigen Justizbehörden in den USA gewandt und diese gebeten, von Microsoft die Offenlegung des E-Mail-Verkehrs der Beschuldigten zu erwirken. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen Art. 18 Abs. 3 der spanischen Verfassung, wonach Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zulässig sind. Das Gericht befand, dass der Ermittlungsrichter angesichts des Grundrechtseingriffs eine Abwägung hätte vornehmen müssen. Da nach Auffassung des Gerichts eine solche Abwägung dem fraglichen Schreiben nicht zu entnehmen war, bewertete das Gericht dieses Schreiben lediglich als Verfügung und nicht als eine für die Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs erforderliche gerichtliche Entscheidung.
Das Urteil hat in der spanischen Presse aus zweierlei Gründen große Beachtung gefunden: Zum einen wurden durch dieses Urteil 10 von 14 Angeklagten freigesprochen, die beschuldigt worden waren, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein und den Hintermännern der Zuganschläge vom 11. März 2004 Fluchthilfe geleistet zu haben, zum anderen handelt es sich bei dem Ermittlungsrichter um Baltasar Garzón, der sich in Spanien großer Popularität erfreut.
