Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Frankreich: Händler müssen PC auch ohne Betriebssystem anbieten

22.05.08 00:00

Händler in Frankreich müssen Computer künftig auch ohne Betriebssystem anbieten. Das geht aus einem Urteil von dem Gericht de Proximité de Caen in der Normandie hervor. Ein neu erworbener Computer wird für gewöhnlich mit dem proprietären Betriebssystem Windows der Firma Microsoft ausgeliefert. Der Käufer bezahlt beim Kauf des PCs einen gewissen Anteil an diese, wenn auch durch den Massenkauf des Computer-Herstellers subventionierte, Software-Lizenz. Einen Computer ohne bereits installiertes Windows und somit auch ohne die Lizenzgebühren zu kaufen  ist heutzutage nahezu unmöglich.

Interessant ist somit das Urteil des Gerichts de Proximité de Caen Ein Kunde hatte sich einen ASUS-Rechner gekauft, jedoch die Windows-Lizenz inklusive der CDs an ASUS,mit der Bitte ihm das Geld zu erstatten, zurück gesandt . ASUS bot ihm daraufhin 25€ als Ausgleich an, was ihm jedoch zu gering erschien und weswegen er gegen den Hersteller ASUS klagte. Der Richter gab ihm Recht und verurteilte ASUS France dazu dem Kläger einen angemessenen Betrag für die Lizenz zurück zu zahlen.