Prüfung der Datenschutzbehörden zu Schrems II

Zur Überprüfung der Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an den Drittstaatentransfer gemäß des Schrems II-Urteils haben sich nun mehrere Datenschutzbehörden, darunter auch die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, für länderübergreifende Kontrollen entscheiden.

Die an der Kontrolle teilnehmenden Datenschutzbehörden schreiben nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsam erarbeiteten Fragenkatalogs an. Dabei wird es unter anderem um den Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, zum Hosting von Internetseiten, zum Webtracking, zur Verwaltung von Bewerberdaten und um den konzerninternen Austausch von Kundendaten und Daten der Beschäftigten gehen. Jede Aufsichtsbehörde entscheidet individuell, in welchen dieser Themenfelder sie tätig wird.

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