Verfassungsgerichtshof des Saarlandes: Gästelisten sind verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden, dass Gästelisten zur Kontaktnachverfolgung sind ein erheblicher Eingriff in das „Grundrecht auf Datenschutz“ darstellen. Diese Pflicht, eine Gästeliste zu führen ist Im Saarland in der „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (CP-VO) geregelt. Allerdings könne ein derart gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz nach dem Verfassungsgerichtshof nicht per Regierungsverordnung beschlossen werden. Daher hat der saarländische Verfassungsgerichtshof eine „Unvereinbarkeitserklärung“ ausgesprochen und dem saarländischen Landtag bis zum 30. November Zeit gegeben, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Bis dahin sei es laut Gerichtshof vorübergehend hinnehmbar, dass eine verfassungswidrige Norm in Kraft bleibe

Quelle: https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/es-geht-wieder-los-neustart-nach-der-krise/saarland-gaestelisten-sind-verfassungswidrig