Ministerkonferenz fasst Beschluss zu Medienstaatsvertrag

Am vergangenen Donnerstag, 05.12.2019, hat die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf des Medienstaatsvertrages beschlossen, der voraussichtlich ab Herbst 2020 den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll.

Auf diesem Wege soll eine Anpassung an den digitalen Wandel und die neuen Angebote im Internet erfolgen. Insbesondere sollen  Internet-Plattformen abgedeckt werden, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen.
Wesentliche Neuregelungen betreffen nach den frühen Entwürfen das Streaming, eine stärkere Kontrolle der journalistischen Sorgfaltspflicht bei Internetangeboten, Strafen für Fehlinformationen und die Verpflichtung, einen für das Internetangebot Verantwortlichen zu benennen.
Der Medienstaatsvertrag soll auch Medienintermediäre binden, soweit diese, wie Facebook, Google, Twitter, Youtube, etc. mehr als 1 Million Menschen monatlich erreichen.

Quellen:

https://netzpolitik.org/2019/neue-spielregeln-fuer-streamer-google-und-falschmeldungen/

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Regeln-fuer-Plattformen-Entwurf-fuer-Medienstaatsvertrag-beschlossen-4606700.html

bisheriger Diskussionsentwurf für einen Medienstaatsvertrag: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/MStV-E_Synopse_2019-07_Online_.pdf