Anhaltende Diskussion um europäische Urheberrechtsreform

Mit der geplanten Reform des europäischen Urheberrechts gehen auch gravierende Änderungen für Plattformbetreiber einher: So sollen diese, vor allem nach dem Wortlaut des geplanten Art. 13 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, verpflichtet werden, für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer einzustehen.
Art. 13 sieht demnach die Möglichkeit vor, dass Plattformbetreiber Lizenzen kaufen könnten, die sich dann auch auf Beiträge von Nutzern erstrecken. Das hat jedoch auch zur Folge, dass alle urheberrechtlich relevanten Beiträge, für die keine Lizenzvereinbarung besteht, nicht hochgeladen werden können, ohne dass der Betreiber für die Rechteverletzung haftet. Die Konsequenz hierfür, die viele fürchten, sind sog. Upload-Filter, also Mechnismen, die schon während des Uploads eines Beitrags überprüfen, ob dieser urheberrechtlich relevantes Material enthält. Sofern dies der Fall ist, wird der Upload blockiert.
Problematisch ist dabei, dass viele befürchten, dass gerade diese Upload-Filter sehr restriktiv eingerichtet sein könnten, damit Plattformbetreiber Klagen von vornherein ausschließen.

Nun haben sich 130 europäische IT-Firmen in einem offenen Brief an die europäische Kommission gewandt und vor den Folgen insbesondere dieses Art. 13 gewarnt, der in seiner derzeitigen Fassung gar in der Lage sei, das „Internet-Ökosystem“ zu gefährden.

Derweil hat die CDU jüngst einen vermeintlichen Kompromiss gefunden, wie man den (noch nicht verabschiedeten!) Text des Art. 13 denn in Zukunft umsetzen könnte, um die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten: Sie betont dabei, dass es in Deutschland keine Uploadfilter gebe.
So soll es möglich sein, urheberrechtlich geschützte Werke „unterhalb einer zeitlichen Grenze“ auch ohne Lizenzgebühren hochzuladen. Gemeint ist dabei (wahrscheinlich) eine zeitliche Granze im Sinne der Länge eines Beitrags, zB in YouTube-Videos. Denkbar wäre demnach der Upload von Ausschnitten zB von Musikvideos. Oberhalb dieser Grenze muss die Plattform jedoch Lizenzen erwerben. Im Prinzip werden Uploadfilter demnach gerade nicht verhindert, da die Plattform ja nach wie vor sicher stellen muss, dass nur das hochgeladen wird, für was sie Lizenzen erworben hat.

Bericht zum Widerstand gegen die Reform: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-130-europaeische-IT-Firmen-wehren-sich-gegen-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-4340035.html
Bericht zum „Kompromiss“ der CDU: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-zur-EU-Urheberrechtsreform-und-Artikel-13-Eine-Nebelkerze-kurz-vor-Torschluss-4338216.html
5-Elemente-Plan der CDU: https://api.heise.de/svc/embetty/tweet/1106662762091085824-images-1
aktuelle geplante Version des Art. 13: https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf
Textvorschlag der gesamten Richtlinie: https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Copyright_Final_compromise.pdf