OLG München zu offenem WLAN nach dem 3. TMG-ÄndG

Das OLG München hat am vergangenen Donnerstag über den Fall „McFadden“ verhandelt.

Herr McFadden wird von Sony Music in Anspruch genommen, weil Dritte über das von ihm betriebene offene WLAN Rechtsverletzungen durch Filesharing begangen haben – mit der Klage verlangt Sony insbesondere Unterlassung der beanstandeten Rechtsverletzung. Der EuGH hat diese Rechtsprechung gebilligt, je nach Lesart des Urteils sogar als europarechtlich zwingend angesehen.

Eine solche Haftung war nach bisheriger Rechtsprechung im Wege der sog. Störerhaftung möglich, das im Oktober in Kraft getretene 3. TMG-ÄndG soll Unterlassungsansprüche ausschließen. Insoweit ist unklar, ob die neue Regelung europarechtswidrig ist oder der Wille des Gesetzgebers ignoriert werden muss.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-neues-gesetz-altes-recht-1.3752828