Bussgelder bei Verstößen gegen die Netzneutralität

Die Bundesregierung will Provider, die die neuen EU-Vorschriften zur Netzneutralität verletzten schärfer bestrafen wie bisher. Durch die Verordnung 2015/2120 hatte die EU europaweit einheitlich geregelt, dass Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreier Zugang zum offenen Internet gewährleisten müssen. Mit dem Gesetzentwurf, der von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegt und am 3. August vom Kabinett angenommen wurde, sollen insbesondere neue Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen EU-Vorgaben für einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet eingeführt werden.

Link zum Gesetzesentwurf: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/tkg-aenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Pressemitteilung des BMWI: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=775644.html