Anwaltsgerichtshof Berlin zum besonderen elektronisch Anwaltspostfach

Der Anwaltsgerichtshof in Berlin hat auf mehrere Anträge von Rechtsanwälten hin entschieden, dass die Bundesrechtsanwaltskammer, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für die Antragsteller nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung für den Empfang von Nachrichten freizuschalten. Die BRAK teilt in ihrer Pressemitteilung hierzu mit, dass bis zum Abschluss des eingeleiteten Hauptsacheverfahrens davon abgesehen wird, empfangsbereite beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland einzurichten. Die Pressemitteilung ist abrufbar unter: http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2016/presseerklaerung-7-2016/