Vorratsdatenspeicherung – Wirklich nützlich?

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hat eine Studie zum Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf Ermittlungsergebnisse in der Strafverfolgung vorgelegt. Die empirische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen belegbaren Einfluss hat. Die Studie wurde pünktlich zum 6. Europäischen Datenschutztag am 28. Januar vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht. Die Verfasser des Freiburger Instituts unter Professor Hans-Jörg Albrecht hatten für die Studie umfangreiches Zahlenmaterial ausgewertet und Praktiker befragt. Das Ergebnis spreche dem BMJ zufolge gegen eine Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung.

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