Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Verfassungsschutzgesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geht beim
Bundesverfassungsgericht gegen eine Vielzahl von Regelungen des neuen
Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) vor. Finanziell
unterstützt wird das Vorgehen der GFF in diesem Verfahren durch die
Stiftung Erneuerbare Freiheit. Die am 1. August 2016 in Kraft getretene
Novelle des BayVSG gibt dem bayerischen Inlandsgeheimdienst erweiterte
Überwachungsbefugnisse, die im Dienste der „Inneren Sicherheit“ noch
breiter und tiefer in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen, als
dies in den übrigen Verfassungsschutzgesetzen der Länder und des Bundes
der Fall ist.

Quelle und weitere Informationen: https://freiheitsrechte.org/vsg-bayern/

Link zur Beschwerdeschrift:
https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2017/08/Beschwerdeschrift-Bayrisches-VS-Gesetz-anonymisiert.pdf