Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt facebook ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen am 23. Februar 2015 abgemahnt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht. Als irreführend bezeichnet der vzbv unter anderem die Aussage auf der Startseite von Facebook: „Facebook ist und bleibt kostenlos.“
Facebook will von all dem nichts wissen und hat die Beschwerde zwischenzeitlich zurückgewiesen.