USA: Passwörter sind durch das 5th Amendment der Verfassung geschützt

In Vermont (USA) hat der Bundesrichter Jerome Niedermeier in einem Urteil entschieden, dass das Verraten eines Passwortes ebenso durch das 5th Amendment geschützt ist wie jede andere Aussage mit der sich ein Angeklagter selbst belasten würde.
Hergang des Urteils war, dass der in den USA lebende Kanadier Sebastien Boucher beim Überqueren der Grenze durchsucht wurde. Dabei wurde auch sein angeschaltetes Laptop durchsucht, auf welchem die Grenzbeamten Kinderpornographie fanden. Nach der Verhaftung von Boucher wurde der Laptop ausgeschaltet und als ihn Spezialisten später wieder anschalteten um die Beweismittel zu sichern, fiel ihnen auf, dass die besagte Festplatte auf der sich die Bilder befanden mit PGP verschlüsselt war und vor dem Zugriff die Eingabe eines Passwortes erforderlich ist. Daraufhin hatte die Grand Jury den Angeklagten zur Preisgabe des Passwortes verurteilt, aber Niedermeier hob das Urteil wegen Verfassungswidrigkeit wieder auf.
Auch in Deutschland ist die Preisgabe eines Passwortes durch das in §55 StPO normierte, grundrechtsgleiche Auskunftverweigerungsrecht („nemo tenetur se ipsum accusare“) geschützt.
England hingegen hat genau für diesen Fall mit dem, vor kuzem verabschiedeten Teil drei des RIP-Aktes eine gesetzliche Grundlage geschaffen um Angeklagte zur Herausgabe von Passwörtern zwingen zu können.

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