Urteil OLG Hamm –Kopieren und Weiterverkauf von digitalen Inhalten – Ausschluss möglich

Nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm vom 15.05.14 (Az.: 22 U 60/13), welches am 11.06.14 veröffentlicht wurde, kann dem Käufer beim Erwerb digitaler Inhalte (im vorliegenden Fall: Download-Erwerb von Audio-Dateien) anders als beim Erwerb physischer Datenträgern das Kopieren sowie das Weiterveräußern der erworbenen Dateien von Seiten des Verkäufers vertraglich untersagt werden. Das OLG hat damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Demnach ist ein derartiges Untersagen der Weiterveräußerung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nach § 17 UrhG unwirksam.

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