Teil IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation

Am 1. Januar 2008 wird in Russland aufgrund des Einführungsgesetzes vom 18.12.2006 erstmals Teil IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation in Kraft treten. Diese Gesetzesnovelle vereint derzeit noch geltende sechs wichtigste Gesetze aus dem Bereich des geistigen Eigentums in einem Regelwerk. Der Teil IV beinhaltet unter anderem das Kapitel 69, welches einen Allgemeinen Teil der Rechte des geistigen Eigentums darstellt. Dieser Teil soll die Kodifizierung des Zivilrechts in Russland abschließen.

Eine solche Form der Kodifizierung von Regelungen zum geistigen Eigentum innerhalb des Zivilgesetzbuches, insbesondere die Schaffung eines allgemeinen Teils, besteht derzeit in keinem anderen Rechtssystem. Die Einführung des Teils IV des ZGB RF wurde in der russischen Literatur kontrovers diskutiert. Welche Folgen die Novelle nach sich ziehen wird und ob die Reform auch die mit ihr verbundenen Erwartungen erfüllt, wird sich in der nächsten Zeit noch zeigen. Das russische Regelungswerk hat jedenfalls ein großes Potential, die Rechtsentwicklung im Bereich des geistigen Eigentums sowohl in Russland, als auch im Ausland zu beeinflussen.

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