Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz zur Weitergabe von Daten durch SWIFT an amerikanische Bundesbehörden

In einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Stellung zu der Weitergabe von Daten durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication(SWIFT) an US-Bundesbehörden Stellung genommen. SWIFT ist eine internationale Genossenschaft mit Sitz in Belgien, deren Netzwerk Finanztransaktionen zwischen Banken und Börsen für 7.800 Geldinstitute in 206 Ländern weltweit ermöglicht. Schaar kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass SWIFT innereuropäische Überweisungsdaten von EU-Bürgern an die US-Behörden geliefert habe. Hierfür gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage in der EU. Schaar wies darauf hin, dass beim Kampf gegen den Terrorismus die Grundrechte gewahrt bleiben müssten. Auf ihren Internetseiten hat SWIFT eine Stellungnahmen zu der EU-Parlamentsbeschwerde veröffentlicht. SWIFT geht davon aus, dass die Datenlieferung auf dem Boden des Gesetzes stattgefunden hat.

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