Spanien – Urteil zur Haftung für Verlinkung zu einem Sharehoster

Die Audiencia Provincial de Barcelona hat als Berufungsgericht durch Urteil vom 07. Juli 2011 das erstinstanzliche Urteil des Juzgado de lo Mercantil vom 22. April 2010 bestätigt. In dem zugrundeliegenden Fall hatte die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE den Betreiber der Website „Indice-web.com“ auf Schadensersatz verklagt, da dieser Links zu p2p-Netzwerken und Sharehostern anbot, die Musiktitel enthielten, die der Verwertung der SGAE unterlagen. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil der ersten Instanz, da in der bloßen Verlinkung keine Urheberrechtsverletzung zu sehen sei. Vor allem im Hinblick auf die streitgegenständlichen Links zu dem Sharehoster „Megaupload“ wird das Berufungsurteil in den juristischen    Weblogs unterschiedlich bewertet. Während die Rechtsanwälte David Bravo und Javier de la Cueva, die den Beklagten vertreten,  das Urteil als Sinneswandel des erkennenden Gerichts deuten mit dem Argument, dass dieselbe Kammer im Fall „rincondelajesus“ (siehe JIPS-Nachricht vom 31.05.2011) das Anbieten direkter Downloads noch als urheberrechtlich relevante „öffentliche Wiedergabe“ eingeordnet habe, sehen der Rechtsanwalt David Maeztu und der Rechtsprofessor Miquel Peguera keinen Widerspruch zwischen den beiden Urteilen, da es in beiden Fällen lediglich um die Verlinkung und nicht um das Bereitstellen von Inhalten gegangen sei.

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