Spanien: Urteil zum Veröffentlichungsrecht des Fotografen an seinen Fotos

Die Audiencia Nacional hat durch Urteil vom 18.05.2012 entschieden, dass ein professioneller Fotograf auch dann nicht das von ihm auftragsgemäß erstellte Foto,  auf dem die Auftraggeberin (bzw. deren minderjährige Tochter) abgebildet ist, veröffentlichen darf, wenn die Auftraggeberin sich weigert, den rechtmäßig vereinbarten Preis für die Erstellung des Fotos zu zahlen. Das Gericht hat damit den Beschluss der spanischen Datenschutzbehörde vom 02.11.2010 bestätigt, wonach der Fotograf eine Geldbuße in Höhe von 1.500,– EUR zu zahlen hat, weil er das Foto ohne Einwilligung der Auftraggeberin veröffentlicht hatte. Zwar erkennt das Gericht ein Zurückbehaltungsrecht des Fotografen an dem von ihm auftragsgemäß erstellten Foto an, aber das berechtige ihn nicht, das Foto ohne Einwilligung der Auftraggeberin zu veröffentlichen. Das Urteil kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

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