Spanien: Strafrahmen für Handeln mit Raubkopien wird gelockert

Im amtlichen Gesetzblatt ist jetzt das Grundlagengesetz 5/2010
veröffentlicht worden, durch welches das spanische Strafgesetzbuch geändert wird. Die Änderungen werden am 23. Dezember 2010 in Kraft treten. Eine der wichtigsten Neuerungen findet sich auf Seite 54849, nämlich dass Art. 270 Abs. 1 des Strafgesetzbuches dahingehend ergänzt wird, dass der Strafrahmen für den Vertrieb von Raubkopien im Einzelhandel gelockert wird. Damit zielt der Gesetzgeber vor allem auf den Verkauf in den sog. "Top Mantas" ab, also den Verkauf illegal gebrannter Kopien von Audio-CDs und DVDs, die fliegende Händler in ihren auf dem Straßenboden ausgebreiteten Decken ("mantas") in den spanischen Fußgängerzonen anbieten. Das Anbieten solcher Raubkopien ist seit der Strafrechtsreform von 2003 unter Strafe gestellt; seitdem wurden in mehr als 550 Strafverfahren Freiheitsstrafen verhängt (siehe hierzu den Artikel
in der Online-Ausgabe von El País). Der Strafrahmen umfasste bislang Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren sowie Geldstrafen im Rahmen zwischen 12 und 24 Monaten; nunmehr kann das Gericht zu Tagessatz-Geldstrafen zwischen 3 und 6 Monaten oder zur Ableistung gemeinnütziger Arbeiten verurteilen, wobei sich die Höhe der Tagessätze gemäß Art. 50 Abs. 4 CP generell zwischen 2,– und 400,– EUR bewegt. Wenn der Gewinn des Angeklagten 400,– EUR nicht übersteigt, so kann das Gericht ihn zu einer Geldstrafe von einem bis zu zwei Monaten oder zu Arrest zwischen 4 und 12 Tagen verurteilen.

Related Links