Spanien: Schutz geistigen Eigentums

Der spanische Ministerrat hat am 08. April 2005 den Plan zum Schutz des geistigen Eigentums genehmigt (http://www.mcu.es/…/cul_08_piratas.pdf). Vor dem Hintergrund, dass die EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums spätestens bis April 2006 in spanisches Recht umgesetzt sein muss, wird das Justizministerium beauftragt, zu überprüfen, ob auch den lokalen und regionalen Polizeibehörden Eingriffsbefugnisse verliehen werden können (Punkt 3.4, S. 22ff.). Des Weiteren soll überprüft werden, inwiefern eine Änderung des Beweisführungsrechts die Durchsetzbarkeit der Rechte des geistigen Eigentums erleichtern kann. Dabei soll das Justizministerium mit privaten Schutzvereinigungen wie z. B. der „Business Software Alliance“ zusammenarbeiten.

(Matthias Schassek (Málaga, España))

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