Spanien: Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft

Der von der spanischen Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Ley 34/2002 (Gesetz über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Handel) sorgt zur Zeit für Gesprächsstoff unter den spanischen Internet-Nutzern. Die Asociación de Internautas (AI), die Vereinigung der spanischen Internet-Nutzer, hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Dieser sieht u. a. eine Neufassung des Art. 11 Abs. 1 der Ley 34/2002 dahingehend vor, dass künftig Verwaltungsbehörden von spanischen Internet-Service-Providern die Löschung von bestimmten Inhalten verlangen können, ohne vorher einen richterlichen Beschluss eingeholt zu haben. Die AI sieht darin einen Verstoß gegen die Verfassung, da gemäß Art. 20 Satz 5 der spanischen Verfassung die Beschlagnahmung von Publikationen, Aufzeichnungen und anderen Medien nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses erfolgen darf („Sólo podrá acordarse el secuestro de publicaciones, grabaciones y otros medios de información en virtud de resolución judicial“).

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