Spanien: Neue Vorschrift zur Löschung einer .es-Domain aus „allgemeinem Interesse“

Die spanische Registrierungsstelle „Red.es“, die für die Vergabe von Domains unterhalb der Top-Level-Domain .es zuständig ist und die dem Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus untergeordnet ist, hat eine neue Vorschrift erlassen, die es erlaubt, eine Domain aus „allgemeinem Interesse“ löschen zu lassen. Demnach kann der Generaldirektor von „Red.es“ mittels eines zu begründenden Verwaltungsaktes dem Inhaber einer .es-Domain dieselbige entziehen, wenn sich herausstellt, dass der Name dieser Domain von „allgemeinem Interesse“ ist, und sie derjenigen (juristischen oder natürlichen) Person zuordnen, die dieses „allgemeine Interesse“ repräsentiert. Nachdem der spanische Rechtsanwalt Jorge Campanillas in seinem Weblog die Rechtsunsicherheit hervorhob, welche die Inhaber von .es-Domains durch eine drohende Enteignung treffe, sah sich „Red.es“ dazu veranlasst, in einer öffentlichen Mitteilung darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine Enteignung, sondern um eine   „Rückzuordnung“ handele, da derjenige, der einen Domainnamen von „allgemeinem Interesse“ benutze, sich öffentlicher Mittel bediene, die niemals in seinem Eigentum sein könnten. Der Rechtsanwalt Javier Maestre nimmt in seinem Weblog ebenfalls kritisch Stellung zu der Neuregelung und wirft die Frage auf, ob demjenigen, dem die Domain entzogen wurde, eine Entschädigung zustehen müsse, was jedoch in der Neuregelung nicht vorgesehen ist.

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