Spanien: Kommission zum Schutz des geistigen Eigentums gegründet

Aufgrund des Königlichen Dekrets 1228/2005 vom 13. Oktober 2005 wird jetzt in Spanien die fachübergreifende Kommission zum Vorgehen gegen Verletzungen des geistigen Eigentums (Comisión interministerial para actuar contra las actividades vulneradoras de los derechos de propiedad intelectual) eingerichtet. Gemäß Artikel 2 setzt sich die Kommission u. a. aus dem Kulturminister als Kommissionspräsidenten, aus hochrangigen Vertretern der allgemeinen Staatsverwaltung (Administración General del Estado), aus Vertretern der Autorenvereinigungen und der IT-Branche, aus Vertretern der Länder (comunidades autónomas) und der Stadtverwaltungen von Madrid und Barcelona zusammen. Die beiden Metropolen sind deshalb vertreten, da Verletzungshandlungen vorwiegend in den Großstädten erfolgen. Als Fürsprecher der Verbraucher wird auch ein Mitglied des Rates für Verbraucher und Anwender (Consejo de Consumidores y Usuarios) vertreten sein, dieser ist dem Ministerium für Gesundheit und Konsum (Ministerio de Sanidad y Consumo) unterstellt. Unabhängige Interessenvereinigungen von Internet-Usern können allerdings keine Vertreter entsenden. Aufgabe der Kommission wird es u. a. sein, Richtlinien zur Eindämmung von Verletzungshandlungen gegen das geistige Eigentum zu erstellen (Art. 3, 2.a).

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