Spanien: Gesetzentwurf zur Förderung der Informationsgesellschaft

Die Regierung hat nun den endgültigen Gesetzesentwurf für die „Ley de Medidas de Impulso de la Sociedad de la Información“ (LSSI) dem Parlament vorgelegt. Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der Informationsgesellschaft. Es soll nicht nur die Nutzung elektronischer Medien zwischen Unternehmen im B2B-Bereich (Artikel 3) gefördert werden, sondern auch zwischen Unternehmen und Kunden. So sollen gemäß Artikel 2 Abs. 1 große öffentliche Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Elektrizität etc.) verpflichtet werden, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ihre Kunden mit Hilfe des elektronischen Personalausweises Verträge mit ihnen abschließen können. Der Gesetzesentwurf hatte schon vor der Veröffentlichung im parlamentarischen Amtsblatt für erhebliches Aufsehen gesorgt. Vor allem der ursprünglich vorgesehene „artículo 17bis“ war von der Asociación de Internautas (AI) kritisiert worden. Gemäß diesem Artikel 17a sollten die spanischen Verwertungsgesellschaften das Recht erhalten, von den Internet Service Providern die Schließung von Websites zu verlangen, welche die Urheberrechte ihrer Mitglieder verletzten, ohne dass sie zuvor eine richterliche Entscheidung einzuholen hätten. Aufgrund des öffentlichen Drucks, vor allem seitens der AI, hatte der Ministerrat wenige Tage vor Veröffentlichung des Gesetzesentwurf im parlamentarischen Amtsblatt den Artikel 17a wieder aus dem Entwurf herausgenommen.

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