Spanien: Gesetzentwurf zu offenen Standards in der öffentlichen Verwaltung

Der Senat hat den Gesetzentwurf zur „Ley del Servicio Público Electrónico“ verabschiedet. Dabei wurde der Änderungsvorschlag, die öffentliche Verwaltung zur Verwendung von offenen Standards zu verpflichten, ebenso von der Mehrheit der Senatoren abgelehnt wie der Vorschlag, eine gesetzliche Definition von offenen Standards in den Entwurf aufzunehmen. Nach Art. 4 i) in der nun verabschiedeten Form hat die öffentliche Verwaltung offene Standards zu verwenden oder stattdessen Standards, die gemeinhin von den Bürgern verwendet werden („…las Administraciones Públicas utilizarán estándares abiertos así como, en su caso y de forma complementaria, estándares que sean de uso generalizado por los ciudadanos.“).

Presseberichten zufolge wird die Entscheidung des Senats von mehreren Organisationen – darunter die Asociación de Internautas (AI), Hispalinux und die Vereinigung Estándares Abiertos – heftig kritisiert. Die Kritiker sehen in dem Zusatz „oder stattdessen Standards, die gemeinhin von den Bürgern verwendet werden“ ein Einfallstor dafür, dass die Bürger schließlich doch verpflichtet seien, nicht frei verfügbare Standards zu verwenden, bloß weil diese die am häufigsten verwendeten seien. Noch vor der Entscheidung des Senats hatten sich die Kritiker in einer gemeinsamen Stellungnahme an die Senatoren gewandt und ihre Rechtsauffassung bekundet, dass aus dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 14 der spanischen Verfassung folge, dass der Bürger nicht deshalb benachteiligt werden dürfe, weil er sich bei der Kommunikation mit der Verwaltung einer bestimmten Hard- oder Software bediene, vielmehr habe die Verwaltung „offene Standards“ bei der Kommunikation mit den Bürgern einzusetzen.

Der vom Senat verabschiedete Gesetzentwurf muss nun noch vom Kongress angenommen werden.

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