Spanien: Gesetzblatt wird nur noch elektronisch veröffentlicht

Seit dem 01. Januar 2009 wird der „Boletín Oficial del Estado“ (BOE), das offizielle Verkündungsblatt der spanischen Zentralregierung, nur noch online veröffentlicht. Die Anfänge des BOE gehen auf das Jahr 1661 zurück. Was zunächst als private Initiative unter dem Namen „Gazeta“ begann, wurde ab 1762 zum Privileg des Königs. Ab 1836 mussten Gesetze und Verordnungen, um in Kraft treten zu können, in der Gazeta veröffentlicht werden, die seit 1939 „Boletín Oficial del Estado“ heißt.
Ab sofort wird die Verkündung neuer Gesetze jedoch nicht mehr durch die Veröffentlichung eines gedruckten BOE erfolgen. Nunmehr ist gemäß Art. 11 Abs. 2 der Ley 11/2007 (Gesetz über den elektronischen Zugang der Bürger zur öffentlichen Verwaltung) die elektronische Veröffentlichung im BOE für das Inkrafttreten von Gesetzen und Verordnungen entscheidend. Aus Sicherheitsgründen werden weiterhin Druckversionen des BOE für interne Zwecke erstellt, um für den Fall technischer Schwierigkeiten vorzusorgen (Art. 13 des Real Decreto 181/2008 vom 08. Februar 2008). Die Echtheit der elektronischen Kopie wird gemäß Art. 30 Abs. 5 der Ley 11/2007 dadurch gewährleistet, dass jede Kopie einen elektronisch erzeugten Code am rechten Seitenrand enthält, den man auf der Zugangsseite zum elektronischen Archiv des BOE eingeben muss, um das Originaldokument angezeigt zu bekommen. Die Echtheit des Originaldokuments soll mittels einer digitalen Signatur sichergestellt sein. Die Erstellung der digitalen Signatur erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird für jedes Dokument ein Hash-Wert errechnet und dann wird dieser mit dem privaten Schlüssel der Zertifizierungsstelle verschlüsselt.

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