Spanien: Einstellungsbeschluss im Fall „Sharemula“ bestätigt

Die Audiencia Provincial von Madrid hat als Rechtsmittelgericht durch Beschluss vom 18. September 2008 den Einstellungsbeschluss im Fall „sharemula.com“ bestätigt. Der spanische Rechtsanwalt David Bravo weist in seinem Weblog darauf hin, dass weitere Rechtsmittel gegen diesen Beschluss des Provinzialgerichts nicht mehr möglich sind. Gegenstand des Verfahrens war der Beschluss des Ermittlungsgerichts von Madrid gewesen, das Strafverfolgungsverfahrens gegen die Betreiber von „sharemula.com“ einzustellen (siehe JIPS-Nachricht vom 25.10.2007); dagegen hatten Vertreter der Musikindustrie Beschwerde vor dem Provinzialgericht eingelegt. In seiner Bestätigung des Einstellungsbeschlusses schließt sich das Provinzialgericht den Ausführungen des Ermittlungsgerichts an und fügt hinzu, dass das bloße Bereitstellen von Links genauso wenig wie das einfache Anklicken einer Website zu einer strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverletzung führen könne. Bei Sharemula handelt es sich um eine Plattform für ein dezentrales P2P-Filesharing-Netzwerk, das mit Hilfe des Tauschbörsen-Clients eMule funktioniert. Auf der Website des spanischen Rechtsanwalts Javier de la Cueva steht der Beschluss des Provinzialgerichts zum Download bereit.

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