Second-Life-Händler verklagen „Raubkopierer“

Reale Probleme beschäftigen derzeit Nutzer der virtuellen Welt „Second Life“. Sechs Händler haben Klage gegen einen Nutzer, dessen Avatar als "Rase Kenzo" bekannt ist, sowie zehn weitere unbekannte Nutzer eingereicht, welche virtuellen Gegenstände unbefugt vervielfältigt haben sollen. Dabei stellt sich die Frage, wie Hersteller und Verkäufer im Second Life geschützt werden können. In Linden Labs Terms of Service jedenfalls ist eine mit dem Digital Millennium Copyright Act konforme Regelung festgehalten. Die Klageschrift ist online verfügbar. Beschwerdeführer ist die Firma Eros LLC, welche am 11.06.2007 eine Markeneintragung erreicht hatte. Der Beschuldigte behauptet indes, sich nicht darüber bewusst gewesen zu sein, dass er für virtuelles Vorgehen real belangt werden könne.

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