Schaar gegen direkten Zugang zu Daten von Internetnutzern für Film- und Musikindustrie

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich erneut gegen einen, von Film- und Musikindustrie geforderten, erleichterten Zugang auf Daten von Internetnutzern ausgesprochen. Aus einer Pressemitteilung geht hervor, dass eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ befürchtet werden müsse, wenn jeder gelegentliche Tauschbörsennutzer unter den Generalverdacht der Urheberrechtsverletzung gestellt würde. Eine Beibehaltung des Richtervorbehalts befürwortet der Datenschutzbeauftragte, zumal die Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung schwerer Straftaten und nicht zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gedacht sei. Der Zugang zu den dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten solle nur auf der „Basis verfassungsrechtlich einwandfreier gesetzlicher Regeln“ gewährt werden.

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