Willkommen zum Repetitorium im Staats- und Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Roland Rixecker
Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
und des Saarländischen Oberlandesgerichts
Sprechstunden nach der Veranstaltung
und nach telefonischer Vereinbarung (0681/501 5307)
Mailanschrift: r.rixecker@solg.justiz.saarland.de
Das Konzept des Repetitoriums
Die Veranstaltung „Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium“ soll Studentinnen und Studenten auf das 1. Juristische Staatsexamen im Öffentlichen Recht vorbereiten. Dabei verfolgt sie das Ziel, sowohl die erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern in Erinnerung zu rufen als auch ihre Anwendung in Aufsichtsarbeiten und mündlicher Prüfung zu üben.
Das geschieht anhand von – in der Regel bislang nicht veröffentlichten – Originalfällen mittleren bis hohen Schwierigkeitsgrades aus dem 1.Juristischen Staatsexamen vor dem saarländischen Landesprüfungsamt für Juristen. Die Aufgaben sind durch das Landesprüfungsamt für Juristen zu Ausbildungszwecken freigegeben worden oder durch den Vortragenden selbst entwickelt worden.
Im Verlauf von zwei Semestern soll dieses Material die große Mehrzahl der Rechtsfragen behandeln, deren Erörterung und Lösung von Examenskandidaten erwartet wird. Der ehrgeizige Anspruch des Repetitoriums ist es daher, Studentinnen und Studenten in diesem Zeitraum die Sicherheit zu vermitteln, dass sie im 1. Juristischen Staatsexamen im Wesentlichen Aufgaben begegnen werden, deren Gehalt besprochen worden ist, deren Gewand allerdings ein anderes sein kann. Davon abgesehen handelt es sich – traditionell – zwar um feststehende Sachverhalte, die rechtlich zu bewerten sind. Sie sind jedoch der Wirklichkeit entnommen und erlauben daher, ihre geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bezüge zu erkennen. Woche für Woche werden abwechselnd Fälle vorgestellt, die als verwaltungsrechtliche oder verfassungsrechtliche Klausur erwartet werden können.
Die mündliche Besprechung entwirft zunächst den „Notizzettel“ der tatsächlichen und juristischen Probleme der Aufgabe, die – nach der Lektüre des Sachverhalts – den Beginn der Klausurbearbeitung im Examen bilden sollte. Es folgt die von Bearbeiterinnen und Bearbeitern vernünftigerweise sodann zu leistende Gliederung der Lösung, die allerdings schon auf in der Ausführung zu bildende Schwerpunkte (und auf vertretbare Alternativen) hinweist. Nur in der mündlichen Erörterung des Repetitoriums selbst kann geleistet werden, was von den Kandidatinnen und Kandidaten – vor allem in der mündlichen Prüfung – erwartet wird: die Darstellung der juristischen Diskussion, die abwägende Argumentation und insbesondere das Verständnis der Methoden, Grundstrukturen und Zusammenhänge. Die jeweils diskutierte Lösung zielt auf eine Bewertung mit Prädikat und nicht auf Perfektion. Um Gehör bei allen Kandidatinnen und Kandidaten zu finden und zu erhalten, wird bewusst auf die Darstellung aller denkbaren Verästelungen der wissenschaftlichen Diskussion verzichtet. Es handelt sich gewissermaßen um durchaus gehobene aber nicht um höchste juristische Reichweiten, die geboten werden: Wer nach ihnen sucht, mag Anregungen nicht aber Erfüllung finden.
Die im Internet wiedergegebenen Gliederungsskizzen und Bearbeitungshinweise stellen keine Musterlösung dar sondern zeigen – bewusst – nur in skizzenhafter Verknappung den Weg zu einer akzeptablen Leistung im 1. Juristischen Staatsexamen auf. Je nach Veranlassung finden sich Formulierungsvorschläge und weiterführende Hinweise.