BVerfG - aktuell
Besuch des kroatischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 17.05.2013
EuGH - aktuell
95/2011 : 20. September 2011 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-232/10
Couture Tech / HABM (Représentation du blason soviétique)
Gemeinschaftsmarke
Das sowjetische...
EGMR - aktuell
Videos about the Court
The Court is publishing 15 new language versions of its videos. The video entitled "The Convention...
Nachrichten der Woche
Im Deutschen Bundestag – Haftung für WLAN + Abmahnkosten
In dieser Woche hat sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und...
Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights
Das Tilburg Institute for Law, Technology, and Society der Universität Tilburg in den Niederlanden...
Datenschutzbedingungen von Apple – LG Berilun hat entschieden
Der US-Internetriese Apple hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Der...
EuGH auf twitter: @EUCourtPress und @CourUEPresse
Seit vergangener Woche ist auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei twitter zu finden. Unter den...
E-Government-Gesetz passiert Bundestag
Nachdem am vergangenen Donnerstag der Deutsche Bundestag dem Entwurf für das Gesetz zur...
Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Ergebnisse im Bundestag
In der vergangenen Woche hat sich der Deutsche Bundestag in einer allgemeinen Aussprache mit den...
News: Spanien: Neue Vorschrift zur Löschung einer .es-Domain aus „allgemeinem Interesse“
06.12.12 21:20Die spanische Registrierungsstelle „Red.es“, die für die Vergabe von Domains unterhalb der Top-Level-Domain .es zuständig ist und die dem Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus untergeordnet ist, hat eine neue Vorschrift erlassen, die es erlaubt, eine Domain aus „allgemeinem Interesse“ löschen zu lassen. Demnach kann der Generaldirektor von „Red.es“ mittels eines zu begründenden Verwaltungsaktes dem Inhaber einer .es-Domain dieselbige entziehen, wenn sich herausstellt, dass der Name dieser Domain von „allgemeinem Interesse“ ist, und sie derjenigen (juristischen oder natürlichen) Person zuordnen, die dieses „allgemeine Interesse“ repräsentiert. Nachdem der spanische Rechtsanwalt Jorge Campanillas in seinem Weblog die Rechtsunsicherheit hervorhob, welche die Inhaber von .es-Domains durch eine drohende Enteignung treffe, sah sich „Red.es“ dazu veranlasst, in einer öffentlichen Mitteilung darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine Enteignung, sondern um eine „Rückzuordnung“ handele, da derjenige, der einen Domainnamen von „allgemeinem Interesse“ benutze, sich öffentlicher Mittel bediene, die niemals in seinem Eigentum sein könnten. Der Rechtsanwalt Javier Maestre nimmt in seinem Weblog ebenfalls kritisch Stellung zu der Neuregelung und wirft die Frage auf, ob demjenigen, dem die Domain entzogen wurde, eine Entschädigung zustehen müsse, was jedoch in der Neuregelung nicht vorgesehen ist.
