EuGH - aktuell

20.09.11 10:01

95/2011 : 20. September 2011 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-232/10

 

Couture Tech / HABM (Représentation du blason soviétique)

Gemeinschaftsmarke

Das sowjetische...

EGMR - aktuell

02.07.13 15:40

Videos about the Court

The Court is publishing 15 new language versions of its videos. The video entitled "The Convention...

Nachrichten der Woche

17.05.13 18:17

Im Deutschen Bundestag – Haftung für WLAN + Abmahnkosten

In dieser Woche hat sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und...


17.05.13 18:13

Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights

Das Tilburg Institute for Law, Technology, and Society der Universität Tilburg in den Niederlanden...


17.05.13 18:11

Datenschutzbedingungen von Apple – LG Berilun hat entschieden

Der US-Internetriese Apple hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Der...


25.04.13 17:05

EuGH auf twitter: @EUCourtPress und @CourUEPresse

Seit vergangener Woche ist auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei twitter zu finden. Unter den...


25.04.13 17:04

E-Government-Gesetz passiert Bundestag

Nachdem am vergangenen Donnerstag der Deutsche Bundestag dem Entwurf für das Gesetz zur...


25.04.13 17:03

Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Ergebnisse im Bundestag

In der vergangenen Woche hat sich der Deutsche Bundestag in einer allgemeinen Aussprache mit den...


News: BGH-Entscheidung - Online-Archive

30.11.12 12:08

Die Entscheidung des Bundesgerichtshof in dem Verfahren zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in einem Online-Archiv, der über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen bekannten Manager berichtet, ist nun als Volltext verfügbar (Aktenzeichen: VI ZR 4/12). In dem Verfahren hatte der BGH zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers bestätigt, diesen aber - anders als das OLG Hamburg -  nicht als rechtswidrig eingestuft. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die die Meinungsäußerungsfreiheit der Beklagten erhielten hier im Ergebnis den Vorzug.