BVerfG - aktuell
Besuch des kroatischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 17.05.2013
EuGH - aktuell
95/2011 : 20. September 2011 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-232/10
Couture Tech / HABM (Représentation du blason soviétique)
Gemeinschaftsmarke
Das sowjetische...
EGMR - aktuell
Videos about the Court
The Court is publishing 15 new language versions of its videos. The video entitled "The Convention...
Nachrichten der Woche
Im Deutschen Bundestag – Haftung für WLAN + Abmahnkosten
In dieser Woche hat sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und...
Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights
Das Tilburg Institute for Law, Technology, and Society der Universität Tilburg in den Niederlanden...
Datenschutzbedingungen von Apple – LG Berilun hat entschieden
Der US-Internetriese Apple hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Der...
EuGH auf twitter: @EUCourtPress und @CourUEPresse
Seit vergangener Woche ist auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei twitter zu finden. Unter den...
E-Government-Gesetz passiert Bundestag
Nachdem am vergangenen Donnerstag der Deutsche Bundestag dem Entwurf für das Gesetz zur...
Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Ergebnisse im Bundestag
In der vergangenen Woche hat sich der Deutsche Bundestag in einer allgemeinen Aussprache mit den...
News: BGH-Entscheidung - Online-Archive
30.11.12 12:08Die Entscheidung des Bundesgerichtshof in dem Verfahren zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in einem Online-Archiv, der über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen bekannten Manager berichtet, ist nun als Volltext verfügbar (Aktenzeichen: VI ZR 4/12). In dem Verfahren hatte der BGH zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers bestätigt, diesen aber - anders als das OLG Hamburg - nicht als rechtswidrig eingestuft. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die die Meinungsäußerungsfreiheit der Beklagten erhielten hier im Ergebnis den Vorzug.
