EuGH - aktuell

20.09.11 10:01

95/2011 : 20. September 2011 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-232/10

 

Couture Tech / HABM (Représentation du blason soviétique)

Gemeinschaftsmarke

Das sowjetische...

EGMR - aktuell

02.07.13 15:40

Videos about the Court

The Court is publishing 15 new language versions of its videos. The video entitled "The Convention...

Nachrichten der Woche

17.05.13 18:17

Im Deutschen Bundestag – Haftung für WLAN + Abmahnkosten

In dieser Woche hat sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und...


17.05.13 18:13

Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights

Das Tilburg Institute for Law, Technology, and Society der Universität Tilburg in den Niederlanden...


17.05.13 18:11

Datenschutzbedingungen von Apple – LG Berilun hat entschieden

Der US-Internetriese Apple hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Der...


25.04.13 17:05

EuGH auf twitter: @EUCourtPress und @CourUEPresse

Seit vergangener Woche ist auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei twitter zu finden. Unter den...


25.04.13 17:04

E-Government-Gesetz passiert Bundestag

Nachdem am vergangenen Donnerstag der Deutsche Bundestag dem Entwurf für das Gesetz zur...


25.04.13 17:03

Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Ergebnisse im Bundestag

In der vergangenen Woche hat sich der Deutsche Bundestag in einer allgemeinen Aussprache mit den...


News: Double-Opt-in-Entscheidung – Neue Entscheidung des OLG München

24.11.12 16:58

Das OLG München hat Ende September ein Urteil zum Thema „Double-opt-in-Verfahren bei E-Mail-Newslettern“ gefällt, das für die Verwender und Versender von E-Mail-Newslettern von gewisser Bedeutung ist. Bislang war nach der gängigen Rechtsprechung (BGH Az. I ZR 164/09) das Double-Opt-In-Verfahren als rechtmäßig und rechtsicher angesehen worden. Dabei muss, um eine Einwilligung in den Erhalt der Werbung in Form des E-Mail-Newsletters einzuholen, derjenige, der Empfänger des Newsletters werden möchte, seine E-Mail-Adresse auf der Seite des Anbieters eingeben. An die eingegebene E-Mail-Adresse wird anschließend eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Aufnahme in den Verteiler versendet. Erst wenn dieser Link geöffnet wurde beginnt der Bezug des Newsletters. In dem vom OLG München vorgelegten Fall war es ebenfalls so. Mit zwei Besonderheiten: Zum einen konnte die Einwilligung der Klägerin durch die Beklagte nicht erbracht werden. Zum anderen legte das OLG München den Begriff der Werbung sehr weit aus, sodass im Ergebnis schon die erste Mail Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG war und ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§§ 823 I BGB, 1004 BGB) festgestellt wurde. Das OLG München hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Eine abschließende Klärung der Rechtslage durch den BGH bleibt abzuwarten.