BVerfG - aktuell
Besuch des kroatischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 17.05.2013
EuGH - aktuell
95/2011 : 20. September 2011 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-232/10
Couture Tech / HABM (Représentation du blason soviétique)
Gemeinschaftsmarke
Das sowjetische...
EGMR - aktuell
Videos about the Court
The Court is publishing 15 new language versions of its videos. The video entitled "The Convention...
Nachrichten der Woche
Im Deutschen Bundestag – Haftung für WLAN + Abmahnkosten
In dieser Woche hat sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und...
Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights
Das Tilburg Institute for Law, Technology, and Society der Universität Tilburg in den Niederlanden...
Datenschutzbedingungen von Apple – LG Berilun hat entschieden
Der US-Internetriese Apple hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Der...
EuGH auf twitter: @EUCourtPress und @CourUEPresse
Seit vergangener Woche ist auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei twitter zu finden. Unter den...
E-Government-Gesetz passiert Bundestag
Nachdem am vergangenen Donnerstag der Deutsche Bundestag dem Entwurf für das Gesetz zur...
Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Ergebnisse im Bundestag
In der vergangenen Woche hat sich der Deutsche Bundestag in einer allgemeinen Aussprache mit den...
News: Datenschutzbeauftragter kritisiert Handydatenerhebung in Dresden
14.09.11 22:57Der sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, hat in einem jüngst veröffentlichten Bericht das Vorgehen der Behörden im Rahmen einer Demonstration gegen Rechtsextremismus, die im Februar in Dresden stattfand, scharf kritisiert. Die Erfassung von Mobilfunkdaten, die flächendeckend im Zuge der Demonstration erfolgt war, sei im Ergebnis unverhältnismäßig und daher rechtswidrig gewesen. Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter sei entweder nur unzureichend oder gar nicht erfolgt. In dem mehr als fünfzig Seiten langen Bericht werden die genauen Umstände der Datenerhebung und deren rechtliche Einordnung detailliert beschrieben. Der Vorfall stellte sich laut Bericht im Nachhinein auch in puncto Ausmaß und Umfang als bislang einmalig in Deutschland heraus.
