Marions Kochbuch gewinnt Frage der Haftung von Portal-Betreibern für rechtswidrige Bilder-Uploads

Aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass der I. Zivilsenat entschieden habe, dass Betreiber von Online-Rezeptsammlung dafür haften, wenn User widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf die Betreiber-Seiten hochladen. Im vorliegenden Fall hatten User Bilder von der Seite www.marions-kochbuch.de kopiert und bei www.chefkoch.de zusammen mit eigenen Rezepten hochgeladen. Daraufhin klagte der Betreiber von Marions Kochbuch auf Unterlassung und Schadensersatz. Der BGH habe nun befunden, dass die Bereitstellung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers auf Chefkoch.de das ausschließliches Recht des Klägers auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG verletze. Die Haftung werde nicht durch eine eingeschränkte Haftung für den Falle der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen begrenzt. Der Betreiber von Chefkoch.de habe sich die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht.und müsse für eben jene Inhalte daher wie für eigene Inhalte einstehen.

Der Volltext des Urteils vom 12. November 2009 (Az.: I ZR 166/07) wird nach Veröffentlichung auf den Seiten des BGH zur Verfügung stehen.

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