LG Wuppertal: Keine Anhaltspunkt für Strafbarkeit von Schwarzsurfen

Das LG Wuppertal hat laut Pressemitteilung die Entscheidung des AG Wuppertal, die Eröffnung eines Hauptverfahrens zum Schwarzsurfen nicht anzunehmen, bestätigt. Das Amtsgericht hatte die Eröffnung mit der Begründung abgelehnt, dass eine Strafbarkeit wegen Schwarzsurfens, also dem Surfen in unverschlüsselt betriebenen Wlan-Netzen, nicht ersichtlich sei. Gegen den Nichteröffnungsbeschluss hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Der Beschluss (Az.: 25 Qs 177/10) wird in den kommenden Tagen in der Rechtsprechungsdatenbank des Justizportals Nordrhein-Westfalen abrufbar sein.

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