LG München – Mangelhaftes Impressum bei Xing – Interessen Dritter nicht beeinträchtigt

Das Landesgericht München hat mit Urteil vom 03.06.2014 (Az.: 33 O 4149/14) das Versenden von Abmahnungen auf Grundlage von Impressums-Verstöße bei Xing für unzulässig befunden. In dem Urteil vom wurde zwar erneut bestätigt, dass ein Unternehmer auch bei XING ein ordentliches Impressum bereithalten muss, aber für eine Abmahnung fehle es an dem Kriterium der Beeinträchtigung der Interessen Dritter. Bei dem abgemahnten Profil handelte es sich um ein Basis-Profil eines Anwaltes. Von dem Abmahner – ebenfalls Anwalt – konnte jedoch nicht belegt werden, dass das Profil bei XING nicht lediglich für berufliche Kontakte sondern auch für Anbahnungen neuer Mandate genutzt wurde.

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