LG Berlin zur Namensnennung von Rechtsanwälten im Internet

Rolf Schälike, der Betreiber von buskeismus.de darf weiterhin die Namen von Rechtsanwälten in seinen Blogeinträgen nennen. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 31. März 2009 (Az.: 27 O 300/09). Eine diesbezügliche sofortige Beschwerde des betroffenen Rechtsanwalts vor dem Kammergericht blieb erfolglos. Bei der Namensnennung eines Rechtsanwalts in Verbindung mit einem bestimmten Verfahren liegt demnach keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des beteiligten Rechtsanwalts vor.

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