Leistungschutzrecht für Presseverleger – Google hakt nach

Der US-Internetriese Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das am 01.08.2013 in Deutschland in Kraft tritt. Paragraph 87 des Urheberrechtsgesetzes lautet: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Ob die Dienste von Suchmaschinen eine Ausnahme gemäß des Leistungsschutzrechtes darstellen, oder ob die Anzeige von Suchergebnissen mit Textausschnitten und Bildern (sogenannte Snippets) lizenzpflichtig ist, geht aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor. Künftig werden in den Ergebnissen der deutschen Version der Google-Suchmaschine daher nur noch Nachrichten von Informationsanbietern angezeigt, die eine eindeutige Erklärung abgegeben haben mit der sie der Auswertung und Nutzung durch Google zustimmen. Soweit eine entsprechende Zustimmung erfolgt ist, werden die Texte und Videos der Verlagserzeugnisse auch weiterhin unentgeltlich bei Google News angezeigt. Google hat hierzu in seinem Blog eine Nachricht veröffentlicht.

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