Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos, Autokennzeichen dürfen weiterhin gescannt werden

Die bayerische Polizei darf vorerst weiter Nummernschilder von Fahrzeugen automatisch erfassen und sie mit Fahndungsdateien abgleichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Berufungsklage gegen diese umstrittene Praxis in letzter Instanz zurückgewiesen.

Geklagt hatte ein Informatiker, weil die Erfassung Millionen Autofahrer unter Generalverdacht stelle.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich in seinen Ausführungen zu dem Fall auf die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Demnach habe der Kläger einen Eingriff in sein grundrechtlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit" nachweisen können. U.a. wird darüber hinaus im Urteil wie folgt ausgeführt:

Wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs von einem Scanner fotografiert und mit den dafür herangezogenen Dateien abgeglichen, ohne dass eine Übereinstimmung festgestellt wird, ist nach Ansicht der Richter "rechtlich und technisch gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden".

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG

Urteil im Volltext: Das Urteil ist nach Veröffentlichung unter folgendem Link erreichbar:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=221014U6C7.13.0