Interview mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Auf den Seiten von Spiegel Online ist ein Interview mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, veröffentlicht. Das zum Jahresanfang in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz soll künftig den Anspruch der Bürger auf freien Zugang zu amtlichen Stellen des Bundes ermöglichen. Für den Bundesbeauftragten ist dies der „tatsächliche Umbruch in der deutschen Verwaltungstradition. Das Amtsgeheimnis gehört damit zwar nicht der Vergangenheit an, aber die Verwaltungsvorgänge werden im Prinzip öffentlich zugänglich.“

Ausnahmen von diesem Recht auf Akteneinsicht wird es auch weiterhin geben, so Schaar, wenn es sich z. B. um personenbezogene Daten handele: „Das ist ein Abwägungsprozess.“ Ergänzende Internet-Angebote sollen es dem Bürger zudem erleichtern, sein Recht auch wahrzunehmen. Schaar denkt daran, Aktenpläne, Listen von Informationsbeständen, die in den Behörden vorhanden sind, ins Netz zu stellen. „Durch diese Verzeichnisse erhält man die Möglichkeit, überhaupt gezielt zu fragen“, sagte Schaar Spiegel Online.

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