Im Deutschen Bundestag – Haftung für WLAN + Abmahnkosten

In dieser Woche hat sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und Medien mit der Haftungsfrage bei offenen WLAN-Netzen auseinandergesetzt. In einer öffentlichen Anhörung wurden Experten zu diesem Thema befragt. Die Anhörung steht als Video-Mitschnitt auf der Homepage des Deutschen Bundestages zum Abruf bereit. Ebenfalls in dieser Woche hat sich der Rechtsausschuss mit unseriösen Geschäftspraktiken und unseriösem Inkasso befasst. In der Ausschusssitzung wurde unter anderem über das geplante Gesetz gegen unseriösen Geschäftspraktiken gesprochen, das eine Neuregelung der Rechtsanwaltskosten bei Abmahnungen wegen urheberrechtlichen Rechtsverstößen vorsieht. Darin ist eine Neufassung des §49 GKG geplant, die eine Grenze in Höhe von 1000 € für den Streitwert bzw. rund 155 € bei den Anwaltskosten ziehen soll. Alle relevanten Dokumente (Bundestagsdrucksachen, Stellungnahmen etc.) können unter dem folgenden Link abgerufen werden.

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