Google Street View: Scannen von WLAN-Netzen; Gutachten zur Rechtmäßigkeit von Street View

Aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar geht hervor, dass auch in Deutschland alle für Google Street View eingesetzten Fahrzeuge mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet seien. Nun wird befürchtet, dass während der Fahrten flächendeckende Erhebungen über WLAN-Netze durchgeführt und die Daten gespeichert wurden. Es wird davon ausgegangen, dass neben der örtlichen Erfassung, dem Verschlüsselungsstatus der Geräte und der MAC-Adresse auch die SSID gespeichert wurde. Google hat sich zu Fragen über die genauen technischen Vorgänge und Hintergründe dieser Erfassung bislang noch nicht geäußert.

Zudem sind in der Debatte um die Rechtmäßigkeit der Durchführung der Bildaufnahmen und die anschließende Veröffentlichung der Bilder in Kombination mit Adressen aktuell neue Gutachten erschienen. Das Gutachten von Prof. Forgó des IRI der Uni Hannover, das im Auftrag von Google erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass Google Street View in Deutschland rechtmäßig sei. Teilergebnisse stehen auf der Instituts-Homepage zur Verfügung; das komplette Gutachten kann postalisch bei Google angefordert werden. Zu dem Ergebnis, dass Google Street View rechtswidrig ist gelangen hingegen die Gutachten die vom Donaukurier in Auftrag gegeben worden. Das Gutachten von Dr. Moritz, das Gutachten von Prof. Köhler sowie die rechtliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Schönefelder sind im Volltext online abrufbar.

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