Google übervorteilt? Bundestag berät über Leistungsschutzrecht

Möglicherweise könnten nun kleinere Suchmaschinenbetreiber durch die Gratislizenz, die die VG Media für Google erteilt hat, benachteiligt sein. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft dies, denn die Verwertungsgesellschaften seien bei der Vergabe solcher Lizenzen an das Gleichbehandlungsgebot gebunden. Dem aber widersprechen die unterschiedlichen Tarife für Google bzw. andere Anbieter.

http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-patentamt-prueft-benachteiligung-der-google-konkurrenz-1411-110552.html

Nun schaltet sich auch der Bundestag in die Debatte ein. Die Unions-Fraktion wolle das oben genannte Verfahren beschleunigen. Die Politiker sehen das Problem beim Leistungsschutzrecht und wollen prüfen, ob das Gesetz – es geht um das Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts (Leistungsschutzrecht der Presseverleger) – änderungsbedürftig sei. Dieses räumt den Presseverlagen das Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Die VG Media übernimmt für einige Verlage die Durchsetzung ihrer finanziellen Forderungen. Einzig die Suchmaschine Google hatte eine Gratiseinwilligung verlangt, die ihr auch widerruflich erteilt wurde (Siehe auch frühere Nachrichten der Woche: 1, 2, 3, 4). Damit würde Google gestärkt und die kleineren Anbieter geschwächt. Nach Ansicht einer Abgeordneten der Partei Die Linke bleibe damit die Innovation auf der Strecke.

http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-union-will-klage-gegen-google-beschleunigen-1412-111001.html

Siehe auch: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_11/-/342344