Gesetzesentwurf für Datenschutz bei Google StreetView eingebracht

In der 869. Sitzung des Bundesrates haben die Länder Hamburg und Saarland einen Gesetzesantrag mittels eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eingebracht. So würden derzeit bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Unternehmen die bisherigen Regelungen des BDSG den Betroffenen keinen ausreichenden Schutz gegen mögliche Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts bieten. Um die Erhebung von Geodaten besser zu regeln soll nun im BDSG festgehalten werden, dass sich Unternehmen wie Google an Regelungen halten müssen, die derzeit lediglich in Form von freiwilligen und selbstauferlegten Verpflichtungen bestehen. Zukünftig soll beispielsweise die Unkenntlichmachung von Gesichter und Kennzeichen zwingend vorgeschrieben werden. Der ausführlich begründete Gesetzesantrag wurde dem zuständigen Ausschuss zugewiesen.

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